§ 613a BGB

Betriebsübergang und Personalübernahme

Die Ausübung der Kontraktlogistik im Rahmen des Betriebsübergangs
gemäß § 613a BGB gehört ebenfalls zum Fachgebiet von Fahrner Logistics
und umfasst nicht nur die Personalübernahme der Mitarbeiter des Kunden,
sondern auch die Bewirtschaftung sämtlicher Lagerkapazitäten mit
Hochregallager, Fördertechnik, Kommissionieranlagen etc.


Kontraktlogistik
§ 613a BGB

Leistungen im Überblick:

  • Beratung hinsichtlich der Anwendbarkeit
  • Unterstützung bei der Ausübung der Informationspflicht
  • Abklärung der individualrechtlichen Folgen der Betriebsübernahme
  • Personalfreisetzungsmaßnahmen
  • Überführung in neue Arbeitsverhältnisse